< ZurückSucheBenachrichtigungen

1) Regelpension - Übertritt in den Ruhestand (§ 106 Oö. LBG)

Voraussetzungen

  • Erreichen des 65. Lebensjahres

 

Abschläge

  • keine Abschläge

 

Antrag: von Amts wegen, kein Antrag erforderlich

 

Eine Verlängerung über das 65. Lebensjahr hinaus ist auf Antrag und mit Zustimmung des Dienstgebers bei Vorliegen eines wichtigen dienstlichen Interesses bis zum 70. Lebensjahr möglich (maximal um jeweils ein Jahr).

HOL DIR

AUF DEINEN HOMESCREEN

1. Teilen-Symbolunten am Screen klicken

2. Nach unten scrollen, “zum Home-Bildschirm” klicken und rechts oben “hinzufügen”

Und schon kann’s losgehen!