Voraussetzungen
- Erreichen des 65. Lebensjahres
Abschläge
- keine Abschläge
Antrag: von Amts wegen, kein Antrag erforderlich
Eine Verlängerung über das 65. Lebensjahr hinaus ist auf Antrag und mit Zustimmung des Dienstgebers bei Vorliegen eines wichtigen dienstlichen Interesses bis zum 70. Lebensjahr möglich (maximal um jeweils ein Jahr).