Ab Vollendung des 60. Lebensjahres bis zum Erreichen des 65. Lebensjahres kann die Ruhestandsversetzung einseitig erklärt werden. Der Zeitpunkt kann grundsätzlich selbst bestimmt werden.
![Erklärung - Pensionshöhe in Prozent der Durchrechnung](https://wirmobile.at/_Resources/Persistent/8e55ba3ad4a5f9d37d1b8d009c94bc23a9ae83b0/Erkl%C3%A4rung-900x380.jpg)
Pensionshöhe in Prozent der Durchrechnung
Voraussetzungen
- Vollendung des 60. Lebensjahres
- Vorliegen von 25 Jahren ruhegenussfähiger Gesamtdienstzeit
Abschläge
- zwischen 60. und 62. LJ: 4,20 Prozentpunkte pro Jahr (0,35 %-Punkte pro Monat)
- zwischen 62. und 65. LJ: 3,36 Prozentpunkte pro Jahr (0,28 %-Punkte pro Monat)
Antrag: 6 Monate vorher mittels Formblatt