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4) Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand von Amts wegen (§ 107a Oö. LBG iVm § 5 Oö. L-PG)

Bei Vorliegen von wichtigen dienstlichen Interessen besteht die Möglichkeit der Versetzung in den Ruhestand von Amts wegen.

Von Amts wegen - Pensionshöhe in Prozent der Durchrechnung

Pensionshöhe in Prozent der Durchrechnung

Voraussetzungen

  • Vollendung des 62. Lebensjahres
  • Vorliegen der vollen ruhegenussfähiger Gesamtdienstzeit
  • eine Zustimmung ist dabei nicht erforderlich

ODER

  • Vollendung des 60. Lebensjahres
  • mit Zustimmung der Beamtin/des Beamten

 

Abschläge

  • 2 Prozentpunkte pro Jahr (0,1667 %-Punkte pro Monat)

 

Antrag: von Amts wegen, kein Antrag erforderlich

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