Bei Vorliegen von wichtigen dienstlichen Interessen besteht die Möglichkeit der Versetzung in den Ruhestand von Amts wegen.
Voraussetzungen
- Vollendung des 62. Lebensjahres
- Vorliegen der vollen ruhegenussfähiger Gesamtdienstzeit
- eine Zustimmung ist dabei nicht erforderlich
ODER
- Vollendung des 60. Lebensjahres
- mit Zustimmung der Beamtin/des Beamten
Abschläge
- 2 Prozentpunkte pro Jahr (0,1667 %-Punkte pro Monat)
Antrag: von Amts wegen, kein Antrag erforderlich