Liegt eine dauernde Dienstunfähigkeit vor, ist eine Versetzung in den Ruhestand vorgesehen. Festgestellt wird die Dienstunfähigkeit durch die Abteilung Personal auf Grund eines amts-/fachärztlichen Gutachtens.
Voraussetzungen
- dauernde Dienstunfähigkeit
Abschläge
- 2 Prozentpunkte pro Jahr (0,1667 %-Punkte pro Monat)
- höchstens jedoch 18 Prozentpunkte
Antrag: von Amts wegen oder auf Antrag mittels Formblatt
Ist die Dienstunfähigkeit auf einen Dienstunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen und gebührt dafür eine Versehrtenrente, entfallen die Abschläge zur Gänze.
Voraussetzungen
- Vollendung des 60. Lebensjahres
- Grad der Behinderung von mindestens 70 % (Bescheid Sozialministeriumsservice)
- Verbesserung der Behinderung ausgeschlossen (Feststellung durch Amtsarzt)
Abschläge
- 2 Prozentpunkte pro Jahr (0,1667 %-Punkte pro Monat)
Antrag: 6 Monate vorher mittels Formblatt