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6) Versetzung in den Ruhestand bei Vorliegen von Schwerarbeitszeiten (§ 108a Oö. LBG iVm § 5 Oö. L-PG)

Sind die Voraussetzungen für die Schwerarbeitspension erfüllt, ist eine Versetzung in den Ruhestand mit geringeren Abschlägen möglich.

Schwerarbeit - Pensionshöhe in Prozent der Durchrechnung

Pensionshöhe in Prozent der Durchrechnung

Voraussetzungen

  • Vollendung des 60. Lebensjahres
  • ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit von mind. 42 Jahren
  • mindestens 120 Schwerarbeitsmonate in den letzten 240 Kalendermonaten vor der Ruhestandsversetzung (gemäß Oö. Schwerarbeitsverordnung)

 

Abschläge

  • 1,44 Prozentpunkte pro Jahr (0,12 %-Punkte pro Monat)

 

Antrag: 6 Monate vorher mittels Formblatt

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