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Wichtige Informationen

Urlaub

  • Im Jahre der Ruhestandsversetzung steht der Jahresurlaub entsprechend der Dauer des Dienstverhältnisses im aliquoten Ausmaß zu.
  • Urlaubsreste zum Zeitpunkt der Ruhestandsversetzung verfallen grundsätzlich, im Ausnahmefall besteht die Möglichkeit der Auszahlung eines Teils des nicht konsumierten Urlaubs.
  • Wir empfehlen daher eine rechtzeitige Urlaubsplanung bzw. Urlaubsvereinbarung mit den Vorgesetzten.

 

Pensionskasse (Valida)

  • Zusätzlich zum Ruhebezug des Landes erhält man auf Antrag Leistungen aus der Pensionskasse.
  • Dazu wird rund um die Ruhestandsversetzung von der Valida Pensionskasse ein Formblatt zugesandt, das ausgefüllt und unterschrieben an die Valida Pensionskasse zurückzusenden ist.
  • Das angesparte Guthaben wird als monatliche Zusatzpension 14 x jährlich ausbezahlt.

 

Jährliche Pensionserhöhungen

  • Die Ruhebezüge werden jährlich unter Berücksichtigung der Gehaltserhöhung aktiver Oö. Landesbediensteter angepasst. Sie darf aber die Erhöhung der ASVG-Pensionen nicht überschreiten.

 

Zuverdienst

  • Für Beamte im Ruhestand ist – auch bei vorzeitiger Ruhestandsversetzung – ein unbegrenzter Zuverdienst möglich!
  • Nebenbeschäftigungen sind jedoch wie in der Aktivzeit genehmigungspflichtig.

 

Beratung und Information

  • im LPA-Servicebüro bei Wilfried Riener, Tel.: 0732/7720–11596
  • in der Abteilung Personal, Referat Pensionen, bei Frau Christine Pirngruber, Tel.: 0732/7720–11250 und Frau Michaela Lang, Tel.: 0732/7720–11592.

 

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