Urlaub
- Im Jahre der Ruhestandsversetzung steht der Jahresurlaub entsprechend der Dauer des Dienstverhältnisses im aliquoten Ausmaß zu.
- Urlaubsreste zum Zeitpunkt der Ruhestandsversetzung verfallen grundsätzlich, im Ausnahmefall besteht die Möglichkeit der Auszahlung eines Teils des nicht konsumierten Urlaubs.
- Wir empfehlen daher eine rechtzeitige Urlaubsplanung bzw. Urlaubsvereinbarung mit den Vorgesetzten.
Pensionskasse (Valida)
- Zusätzlich zum Ruhebezug des Landes erhält man auf Antrag Leistungen aus der Pensionskasse.
- Dazu wird rund um die Ruhestandsversetzung von der Valida Pensionskasse ein Formblatt zugesandt, das ausgefüllt und unterschrieben an die Valida Pensionskasse zurückzusenden ist.
- Das angesparte Guthaben wird als monatliche Zusatzpension 14 x jährlich ausbezahlt.
Jährliche Pensionserhöhungen
- Die Ruhebezüge werden jährlich unter Berücksichtigung der Gehaltserhöhung aktiver Oö. Landesbediensteter angepasst. Sie darf aber die Erhöhung der ASVG-Pensionen nicht überschreiten.
Zuverdienst
- Für Beamte im Ruhestand ist – auch bei vorzeitiger Ruhestandsversetzung – ein unbegrenzter Zuverdienst möglich!
- Nebenbeschäftigungen sind jedoch wie in der Aktivzeit genehmigungspflichtig.
Beratung und Information
- im LPA-Servicebüro bei Wilfried Riener, Tel.: 0732/7720–11596
- in der Abteilung Personal, Referat Pensionen, bei Frau Christine Pirngruber, Tel.: 0732/7720–11250 und Frau Michaela Lang, Tel.: 0732/7720–11592.