In Österreich werden Pensionen grundsätzlich nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) berechnet, wobei für alle unselbständig Beschäftigte das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) Vorgaben zu den Beitragsgrundlagen macht. Diese sind für die Pensionshöhe wichtig.
Jede Leistung aus der Pensionsversicherung muss beantragt werden (bei der Pensionsversicherungsanstalt)!