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Pensionskonto - Berechnung der Pensionshöhe

Für das Pensions­konto gilt die Formel „45 – 65 – 80“:

Wenn man nach 45 Ver­sicherungs­jahren mit 65 in Pension geht, erhält man als Brutto­pension 80 % des durch­schnitt­lichen monatlichen Lebens­einkommens.

Kontoerstgutschrift

  • Berücksichtigung aller Versicherungs­zeiten bis 31.12.2013
  • Durch­rechnung der max. 25 besten Jahre

 

Teilgutschriften

  • für jedes weitere ab 2014 erworbene Ver­sicherungs­monat
  • jährliche Gutschrift von 1,78 % der gesamten Beitrags­grundlage

Gutschrift von Versicherungszeiten

  • zB für Zeiten der Kindererziehung (4 Jahre pro Kind), Bundesheer, Zivildienst
  • Beitrags­grundlage iHv Euro 1.986,04 pro Monat (Wert 2021) - entspricht einem Brutto­gehalt in dieser Höhe
  • Gutschriften am Pensions­konto für Kinder­erziehungs­zeiten erfolgen bis zum 4. Lebensjahr des Kindes, auch wenn Mütter/Väter parallel dazu wieder arbeiten (Voll- oder Teilzeit)

 

Aufwertungen

  • Jedes Jahr erfolgt – als Inflations­abgeltung – die Aufwertung der Gesamt­gutschrift am Pensions­konto nach einem bestimmten Prozent­satz

 

Abschläge

  • bei einer möglichen vorzeitigen Pensionierung
  • je nach Art der Pensionierung bis zu 5,1 % jährlich

 

Bonuszahlung

  • bei Pensions­antritt nach Erreichen des Alters für die Alters­pension
  • zusätzlich zum Steigerungs­betrag von 1,78 % Bonus iHv 4,2 % jährlich

 

Frühstarterbonus – ab 2022

  • Erhöhung der monatlichen Pension um 1 Euro für jeden gearbeiteten Monat vor dem 20. Lebensjahr (max. 60 Euro monatlich)
  • Voraussetzungen sind mind. 12 Beitrags­monate vor dem 20. Lebensjahr und insgesamt mind. 25 erworbene Beitrags­jahre

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