Für das Pensionskonto gilt die Formel „45 – 65 – 80“:
Wenn man nach 45 Versicherungsjahren mit 65 in Pension geht, erhält man als Bruttopension 80 % des durchschnittlichen monatlichen Lebenseinkommens.
Kontoerstgutschrift
- Berücksichtigung aller Versicherungszeiten bis 31.12.2013
- Durchrechnung der max. 25 besten Jahre
Teilgutschriften
- für jedes weitere ab 2014 erworbene Versicherungsmonat
- jährliche Gutschrift von 1,78 % der gesamten Beitragsgrundlage
Gutschrift von Versicherungszeiten
- zB für Zeiten der Kindererziehung (4 Jahre pro Kind), Bundesheer, Zivildienst
- Beitragsgrundlage iHv Euro 1.986,04 pro Monat (Wert 2021) - entspricht einem Bruttogehalt in dieser Höhe
- Gutschriften am Pensionskonto für Kindererziehungszeiten erfolgen bis zum 4. Lebensjahr des Kindes, auch wenn Mütter/Väter parallel dazu wieder arbeiten (Voll- oder Teilzeit)
Aufwertungen
- Jedes Jahr erfolgt – als Inflationsabgeltung – die Aufwertung der Gesamtgutschrift am Pensionskonto nach einem bestimmten Prozentsatz
Abschläge
- bei einer möglichen vorzeitigen Pensionierung
- je nach Art der Pensionierung bis zu 5,1 % jährlich
Bonuszahlung
- bei Pensionsantritt nach Erreichen des Alters für die Alterspension
- zusätzlich zum Steigerungsbetrag von 1,78 % Bonus iHv 4,2 % jährlich
Frühstarterbonus – ab 2022
- Erhöhung der monatlichen Pension um 1 Euro für jeden gearbeiteten Monat vor dem 20. Lebensjahr (max. 60 Euro monatlich)
- Voraussetzungen sind mind. 12 Beitragsmonate vor dem 20. Lebensjahr und insgesamt mind. 25 erworbene Beitragsjahre