Hinweis: Für Frauen bis 1.12.1963 geboren ist eine abschlagsfreie Alterspension bereits mit Erreichen des 60. LJ möglich. Übergangsregelungen gelten für bis 1.6.1968 geborene Frauen (Details auf den folgenden Seiten).
Hinweis: Für Frauen bis 1.12.1963 geboren ist eine abschlagsfreie Alterspension bereits mit Erreichen des 60. LJ möglich. Übergangsregelungen gelten für bis 1.6.1968 geborene Frauen (Details auf den folgenden Seiten).
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