Grundlage
Oö. Gleichbehandlungsgesetz 2021
Ziel ist die Gleichbehandlung von Frauen und Männern und die besondere Förderung von Frauen im Oö. Landesdienst. Verboten ist jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung auf Grund des Geschlechts insbesondere
- bei Begründung und Beendigung des Dienstverhältnisses
- bei der Festsetzung des Entgelts und freiwilliger Sozialleistungen
- bei Maßnahmen der Dienstaus- und Fortbildung
- bei beruflichen Karrierechancen
- beim Arbeitsumfeld und sozialer Absicherung
Es verbietet außerdem jede Form sexueller oder sonstiger Belästigung.
Gleichbehandlungsbeauftragte
RgR Heidemarie Bräuer, Abteilung Personal (Kl. 15037)
Stellvertretung: Theresia Poleschovsky, LPA (Kl. 11573)
Weitere Mitglieder der Gleichbehandlungskommission.
Kontakt
Geschäftsstelle der Gleichbehandlungskommission,
Abteilung Personal, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Tel.: (+43 732) 77 20-150 37, E-Mail: Gleichbehandlung.Pers.Post@ooe.gv.at
Weitere Informationen erhältst du im Intranet > Land Oberösterreich > Direktion Personal > Abteilung Personal > Themen > Gleichbehandlung