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Gleichbehandlung im Oö. Landesdienst

Grundlage

Oö. Gleichbehandlungsgesetz 2021

Ziel ist die Gleichbehandlung von Frauen und Männern und die besondere Förderung von Frauen im Oö. Landesdienst. Verboten ist jede unmittelbare oder mittel­bare Dis­kri­mi­nierung auf Grund des Geschlechts insbesondere

  • bei Begründung und Beendigung des Dienstverhältnisses
  • bei der Festsetzung des Entgelts und freiwilliger Sozialleistungen
  • bei Maßnahmen der Dienstaus- und Fortbildung
  • bei beruflichen Karrierechancen
  • beim Arbeitsumfeld und sozialer Absicherung

Es verbietet außerdem jede Form sexueller oder sonstiger Belästigung.

 

Gleichbehandlungsbeauftragte

RgR Heidemarie Bräuer, Abteilung Personal (Kl. 15037)
Stellvertretung: Theresia Poleschovsky, LPA (Kl. 11573)
Weitere Mitglieder der Gleichbehandlungskommission.

 

Kontakt

Geschäftsstelle der Gleichbehandlungskommission,
Abteilung Personal, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Tel.: (+43 732) 77 20-150 37, E-Mail: Gleichbehandlung.Pers.Post@ooe.gv.at

Weitere Informationen erhältst du im Intranet > Land Oberösterreich > Direktion Personal > Abteilung Personal > Themen > Gleichbehandlung 

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