Grundlage
Betriebsvereinbarung zur Suchtprävention und -intervention im Oö. Landesdienst
Der Oö. Landesdienst pflegt einen verantwortungsvollen Umgang beim Thema Alkohol- und Suchtmissbrauch. Es besteht kein generelles Alkoholverbot, bei Feierlichkeiten ist in Abstimmung mit der Dienststellenleitung ein mäßiger Alkoholkonsum zulässig (keine Beeinträchtigung der Arbeitsleistung!).
In Problemfällen ist nach dem Eskalationsmodell in der Betriebsvereinbarung vorzugehen. Wichtig sind sensibles Hinschauen und frühzeitiges Erkennen von problematischem Konsumverhalten sowie konsequentes Handeln im Anlassfall.
Weitere Informationen erhältst du im Intranet > Direktion Personal > Abteilung Personal > Erlässe > (Betriebs-)Vereinbarung zur Suchtprävention und -intervention