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Krankenstand

Wichtig bei Erkrankung:

  • unverzügliche Meldung an Dienststelle
  • Vorlage einer ärztliche Bestätigung, wenn Dienstverhinderung länger als drei Arbeitstage dauert; auch voraussichtliche Dauer muss enthalten sein
  • ärztliche Bestätigung kann in Einzelfällen auch ab dem 1. Krankenstandstag verlangt werden

 

Kostenrefundierung für Arztbestätigungen

Das Land OÖ übernimmt die Kosten von Arztbestätigungen.

Dazu die Rechnung mit IBAN am besten per email an die GBM gbm.post@ooe.gv.at senden.

Bedienstete der Bezirkshauptmannschaften und Sozialpäd. Häuser erhalten die Refundierung direkt durch die eigene Dienststelle.

 

Ent­gelt­fort­zahlung bei Krankheit bzw. Unfall

Beamte

  • Anspruch auf volles monatliches Entgelt samt Kinderbeihilfe
  • Einstellung pauschalierter Nebengebühren (zB. Überstundenpauschale, Erschwernisabgeltung, etc.) wenn Krankenstand (Ausnahme: Dienstunfall) länger als 30 Tage dauert; bei Wiederantritt des Dienstes werden diese wieder ausbezahlt

 

Vertragsbedienstete

Dauer des DienstverhältnissesEntgeltfortzahlung
bis 5 Dienstjahrefür 42 Kalendertage
bis 10 Dienstjahrefür 91 Kalendertage
über 10 Dienstjahrefür 182 Kalendertage
  • danach für die gleichen Zeiträume nochmals 25% des monatlichen Entgelts
  • während Bezugskürzung bzw. späteren Bezugseinstellung Anspruch auf Krankengeld vom jeweiligen Sozialversicherungsträger (60% der Bemessungsgrundlage)
  • bei Dienstverhinderung infolge Dienstunfalls, der nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde, gibt es über diese Zeiträume hinaus eine Entgeltfortzahlung
  • Einstellung pauschalierter Nebengebühren (zB. Überstundenpauschale, Erschwernisabgeltung, etc.) wenn Krankenstand (Ausnahme: Dienstunfall) länger als 30 Tage dauert; bei Wiederantritt des Dienstes werden diese wieder ausbezahlt
  • hat Dienstverhinderung 1 Jahr gedauert, endet Dienstverhältnis mit Ablauf dieser Frist per Gesetz (es sei denn, es wird vor Ablauf der Einjahresfrist die Fortsetzung des Dienstverhältnisses vereinbart)
  • Dienstgeber hat Bedienstete spätestens drei Monate vor Ablauf dieser Frist nachweislich vom bevorstehenden Ende deines Dienstverhältnisses zu verständigen

 

Wieder­ein­glie­der­ung nach Lang­zeit­kranken­stand

Maßnahmenpaket im oö. Landesdienst

  • während eines Krankenstandes: „Kontakt halten“ zwischen Bediensteten und Dienststelle;
  • bei bzw. nach Rückkehr aus dem Krankenstand: zB Rückkehrgespräch, befristeter Arbeitsversuch, befristete Stundenreduzierung, Telearbeit bzw. Homeoffice
  • befristeter „Arbeitsversuch“ möglich, wenn Dienststelle und Abteilung Personal zustimmen
  • Ausgleichsmaßnahmen für betroffene Dienststellen, zB Zuteilung von Ersatzkräften, befristete Stundenerhöhungen bei anderen Bediensteten

Weitere Informationen findest du im Intranet > Land Oberösterreich > Direktion Personal > Abteilung Personal > Erlass-Suche der Abteilung Personal > Erlässe der Abteilung Personal

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