Wichtig bei Erkrankung:
- unverzügliche Meldung an Dienststelle
- Vorlage einer ärztliche Bestätigung, wenn Dienstverhinderung länger als drei Arbeitstage dauert; auch voraussichtliche Dauer muss enthalten sein
- ärztliche Bestätigung kann auch ab dem 1. Krankenstandstag verlangt werden
Entgeltfortzahlung bei Krankheit bzw. Unfall
Beamte
- Anspruch auf volles monatliches Entgelt samt Kinderbeihilfe
- Einstellung pauschalierter Nebengebühren (zB. Überstundenpauschale, Erschwernisabgeltung, etc.) wenn Krankenstand (Ausnahme: Dienstunfall) länger als 30 Tage dauert; bei Wiederantritt des Dienstes werden diese wieder ausbezahlt
Vertragsbedienstete
Dauer des Dienstverhältnisses | Entgeltfortzahlung |
---|---|
bis 5 Dienstjahre | für 42 Kalendertage |
bis 10 Dienstjahre | für 91 Kalendertage |
über 10 Dienstjahre | für 182 Kalendertage |
- danach für die gleichen Zeiträume nochmals 25% des monatlichen Entgelts
- während Bezugskürzung bzw. späteren Bezugseinstellung Anspruch auf Krankengeld vom jeweiligen Sozialversicherungsträger (60% der Bemessungsgrundlage)
- bei Dienstverhinderung infolge Dienstunfalls, der nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde, gibt es über diese Zeiträume hinaus eine Entgeltfortzahlung
- Einstellung pauschalierter Nebengebühren (zB. Überstundenpauschale, Erschwernisabgeltung, etc.) wenn Krankenstand (Ausnahme: Dienstunfall) länger als 30 Tage dauert; bei Wiederantritt des Dienstes werden diese wieder ausbezahlt
- hat Dienstverhinderung 1 Jahr gedauert, endet Dienstverhältnis mit Ablauf dieser Frist per Gesetz (es sei denn, es wird vor Ablauf der Einjahresfrist die Fortsetzung des Dienstverhältnisses vereinbart)
- Dienstgeber hat Bedienstete spätestens drei Monate vor Ablauf dieser Frist nachweislich vom bevorstehenden Ende deines Dienstverhältnisses zu verständigen
Wiedereingliederung nach Langzeitkrankenstand
Maßnahmenpaket im oö. Landesdienst
- während eines Krankenstandes: „Kontakt halten“ zwischen Bediensteten und Dienststelle;
- bei bzw. nach Rückkehr aus dem Krankenstand: zB Rückkehrgespräch, befristeter Arbeitsversuch, befristete Stundenreduzierung, Telearbeit bzw. Homeoffice
- befristeter „Arbeitsversuch“ möglich, wenn Dienststelle und Abteilung Personal zustimmen
- Ausgleichsmaßnahmen für betroffene Dienststellen, zB Zuteilung von Ersatzkräften, befristete Stundenerhöhungen bei anderen Bediensteten
Weitere Informationen findest du im Intranet > Land Oberösterreich > Direktion Personal > Abteilung Personal > Erlass-Suche der Abteilung Personal > Erlässe der Abteilung Personal