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Krankenstand

Wichtig bei Erkrankung:

  • unverzügliche Meldung an Dienststelle
  • Vorlage einer ärztliche Bestätigung, wenn Dienstverhinderung länger als drei Arbeitstage dauert; auch voraussichtliche Dauer muss enthalten sein
  • ärztliche Bestätigung kann auch ab dem 1. Krankenstandstag verlangt werden

 

Ent­gelt­fort­zahlung bei Krankheit bzw. Unfall

Beamte

  • Anspruch auf volles monatliches Entgelt samt Kinderbeihilfe
  • Einstellung pauschalierter Nebengebühren (zB. Überstundenpauschale, Erschwernisabgeltung, etc.) wenn Krankenstand (Ausnahme: Dienstunfall) länger als 30 Tage dauert; bei Wiederantritt des Dienstes werden diese wieder ausbezahlt

 

Vertragsbedienstete

Dauer des DienstverhältnissesEntgeltfortzahlung
bis 5 Dienstjahrefür 42 Kalendertage
bis 10 Dienstjahrefür 91 Kalendertage
über 10 Dienstjahrefür 182 Kalendertage
  • danach für die gleichen Zeiträume nochmals 25% des monatlichen Entgelts
  • während Bezugskürzung bzw. späteren Bezugseinstellung Anspruch auf Krankengeld vom jeweiligen Sozialversicherungsträger (60% der Bemessungsgrundlage)
  • bei Dienstverhinderung infolge Dienstunfalls, der nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde, gibt es über diese Zeiträume hinaus eine Entgeltfortzahlung
  • Einstellung pauschalierter Nebengebühren (zB. Überstundenpauschale, Erschwernisabgeltung, etc.) wenn Krankenstand (Ausnahme: Dienstunfall) länger als 30 Tage dauert; bei Wiederantritt des Dienstes werden diese wieder ausbezahlt
  • hat Dienstverhinderung 1 Jahr gedauert, endet Dienstverhältnis mit Ablauf dieser Frist per Gesetz (es sei denn, es wird vor Ablauf der Einjahresfrist die Fortsetzung des Dienstverhältnisses vereinbart)
  • Dienstgeber hat Bedienstete spätestens drei Monate vor Ablauf dieser Frist nachweislich vom bevorstehenden Ende deines Dienstverhältnisses zu verständigen

 

Wieder­ein­glie­der­ung nach Lang­zeit­kranken­stand

Maßnahmenpaket im oö. Landesdienst

  • während eines Krankenstandes: „Kontakt halten“ zwischen Bediensteten und Dienststelle;
  • bei bzw. nach Rückkehr aus dem Krankenstand: zB Rückkehrgespräch, befristeter Arbeitsversuch, befristete Stundenreduzierung, Telearbeit bzw. Homeoffice
  • befristeter „Arbeitsversuch“ möglich, wenn Dienststelle und Abteilung Personal zustimmen
  • Ausgleichsmaßnahmen für betroffene Dienststellen, zB Zuteilung von Ersatzkräften, befristete Stundenerhöhungen bei anderen Bediensteten

Weitere Informationen findest du im Intranet > Land Oberösterreich > Direktion Personal > Abteilung Personal > Erlass-Suche der Abteilung Personal > Erlässe der Abteilung Personal

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