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Kuraufenthalt

  • muss vom Sozialversicherungsträger (VB bei der PVA bzw. Beamte bei der KFL) genehmigt werden
  • Dienstbefreiung durch den Dienstgeber
  • Zeit gilt als Krankenstand
  • Antrag nötig an Sozialversicherungsträger und Dienstgeber!
Tipp

Zusatzversicherte bekommen ein Kurtagegeld iHv aktuell 18 Euro.

Beamten wird das Tagegeld automatisch durch die Zusatzversicherung ausbezahlt.

Bei VB erfolgt die Kurabrechnung über die PVA, das Kurtagegeld muss selbst bei der Zusatzversicherung beantragt werden.

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