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Anschlusskarenzurlaub

Im Anschluss an eine Mutterschafts- oder Väterkarenz kann ein sog. Anschlusskarenzurlaub bis zum 5. Lebensjahr des jüngsten Kindes in Anspruch genommen werden.

Antrag: Formblatt im Intranet

Weitere Informationen findest du in unserer Broschüre „Ein Baby kommt“.

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