Im Anschluss an eine Mutterschafts- oder Väterkarenz kann ein sog. Anschlusskarenzurlaub bis zum 5. Lebensjahr des jüngsten Kindes in Anspruch genommen werden.
Antrag: Formblatt im Intranet
Weitere Informationen findest du in unserer Broschüre „Ein Baby kommt“.