- Karenz gegen Entfall der Bezüge
- für Vertragsbedienstete und Beamtinnen und Beamte
- kein Rechtsanspruch
Kann gewährt werden:
- zum Zweck der Aus- und Fortbildung (zB Studium, Matura, neu auch für Berufsreifeprüfung)
- für geplante Berufsveränderung
- aus besonderen sozialen oder familiären Gründen
- für Entwicklungshilfetätigkeiten
- für soziale und kulturelle Tätigkeiten
Antrag: Formblatt im Intranet
Weitere Informationen findest du in unserer Broschüre „Auszeiten“.