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Mutterschaftskarenz / Väterkarenz

Mütter und Väter haben zur Kinderbetreuung einen Anspruch auf Karenzierung.

  • Rechtsanspruch bis zum 22. bzw. 24. Lebensmonat des Kindes
  • entweder ein Elternteil (Mutter oder Vater) die gesamte Dauer oder
  • abwechselnd beide Elternteile (2maliges Wechseln möglich)
  • gleichzeitige Inanspruchnahme ist max. ein Monat möglich
  • jeder Karenzteil muss mind. zwei Monate betragen

Zur Kinderbetreuung gibt es für Mütter und Väter verschiedene weitere Gestaltungsmöglichkeiten:

  • Karenzierungen (komplette Freistellungen)
  • Teilzeitbeschäftigungsmodelle
  • Kombinationen

Antrag: Formblatt im Intranet

Weitere Informationen findest du in unserer Broschüre „Ein Baby kommt“.

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