Anlässlich der Geburt von Kindern kann das „Papamonat“ bzw. Frühkarenz in Anspruch genommen werden.
- innerhalb von drei Monaten ab der Geburt des Kindes
- bis zu 2 Wochen bezahlter Sonderurlaub
- unbezahlte „Frühkarenz“ für mind. die gleiche Dauer wie Sonderurlaub
- Rechtsanspruch auf max. 6 Wochen Freistellung (Sonderurlaub und Frühkarenz)
Antrag: Formblatt im Intranet
Weitere Informationen findest du in unserer Broschüre „Ein Baby kommt“.