Für außergewöhnliche Leistungen von Bediensteten sind finanzielle Belohnungen möglich.
Dezentrale Belohnungen
- im Rahmen eines zugewiesenen Kontingents auf Dienststellenebene
- die örtliche Personalvertretung ist einzubinden
Zentrale Belohnungen
- für dienststellenübergreifende Projekte
- zentrale Vergabe durch die Abteilung Personal
- auf Antrag der Dienststelle