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Besoldung Alt (Oö. LGG)

Beginn Dienstverhältnis vor 1.7.2001

  • VB I-Schema für Vertragsbedienstete der Verwaltung
  • VB II-Schema für Vertragsbedienstete in handwerklicher Verwendung
  • Landesbeamtenschema

 

Der Monatsbezug wird 14x pro Jahr ausbezahlt und beinhaltet

  • Grundgehalt lt. Einstufung
  • Verwaltungsdienstzulage
  • Leistungszulage *)
  •  allfällige weitere Zulagen (zB Verwendungszulage)
  • Nebengebühren (nur 12x pro Jahr)

*) Durch die Leistungszulage sind fallweise Mehrleistungen sowie höherwertige Tätigkeiten bis zu einem Ausmaß von höchstens 50 % der Gesamttätigkeit pauschal abgegolten.

 

Vorrückungen / Beförderungen

  • alle 2 Jahre (Biennalvorrückung)
  • darüber hinaus Beförderungen in höhere Entlohnungsstufen möglich:
    • mit Erreichen der Entlohnungsstufe 4 in die Entlohnungsstufe 6
    • mit Erreichen der Entlohnungsstufe 11 in die Entlohnungsstufe 13
    • mit Erreichen der Entlohnungsstufe 16 in die Entlohnungsstufe 18

 

VB I-Schema

EntlohnungsgruppeEntlohnungsstufen
a – höherer Dienst26
b – gehobener Dienst26
c – Fachdienst26
d – mittlerer Dienst27
e – Hilfsdienst27

 

VB II-Schema

EntlohnungsgruppeEntlohnungsstufen
p5 – ungelernter Hilfsdienst27
p4 – angelernter Hilfsdienst27
p3 – Facharbeiter27
p2 – Facharbeiter mit Vorgesetztenfunktion27
p1 – Facharbeiter mit Vorgesetztenfunktion27

 

Beamtenschema

VerwendungsgruppeDienstklassen
A – höherer DienstIII – VIII
B – gehobener DienstII – VII
C – FachdienstI – V
D – mittlerer DienstI – IV
E – HilfsdienstI – III

Zuteilung und Beförderung in Dienstklassen ist abhängig von

  • Dienstposten (= Zugehörigkeit zu Verwendungsgruppe + Bewertung *)
  • Wartefrist
  • Dienstbeurteilung

*) Durch eine Dienstpostenbewertung wie zB CN2V oder BN2VII können schnellere Beförderungen und höhere Dienstklassen erreicht werden.

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