- alle Landesbediensteten (VB und Beamte), die ab 1. Juli 2001 ein Dienstverhältnis zum Land OÖ begründet haben
- alle Landesbediensteten in Besoldung Alt, die einen Wechsel in Besoldung Neu erklärt haben (Option)
Der Monatsbezug wird 14x pro Jahr ausbezahlt und beinhaltet
- ein All-inclusive-Gehalt (Gehaltszulage bis zu 100 % der Differenz zur nächsten LD ist möglich)
- Nebengebühren (nur 12x pro Jahr)
Gehaltsschemata
Funktionsgruppe | LD | Gehaltsstufen |
---|---|---|
FG 1 – Top-Management | 1 – 5 | 15 |
FG 2 – Gehobenes Management/Experten | 6 – 10 | 15 |
FG 3 – Mittleres Management/Referenten | 11 – 15 | 15 |
FG 4 – Fachdienst/Bearbeiter | 16 – 20 | 15 |
FG 5 – Unterstützendes Personal | 21 - 25 | 15 |
Vorrückungen
- in den Gehaltsstufen 1 bis 5 alle zwei Jahre
- in den Gehaltsstufen 6 bis 10 alle drei Jahre
- in den Gehaltsstufen 11 bis 15 alle vier Jahre
Beförderungen
Beförderungen bzw. Überspringen von Gehaltsstufen sind in Besoldung Neu nicht möglich.
Einreihungsverordnung
Alle Verwendungen die im Landesdienst öfters vorkommen werden einer der 25 Funktionslaufbahnen standardisiert zugeordnet.
Einzelbewertung
Verwendungen die nicht in der Einreihungsverordnung enthalten sind werden einzeln bewertet.
Option in die Besoldung Neu
- für in Besoldung Alt Eingereihte ist eine Option einmalig und unwiderruflich möglich
- eine Vergleichsberechnung kann unverbindlich in der Abtlg. Personal angefordert werden
- ein Antrag auf Option in Besoldung Neu ist im Dienstweg an die Abtlg. Personal zu übermitteln
- ein Widerruf ist innerhalb von 3 Monaten möglich