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Besoldung Neu (Oö. GG 2001)

Beginn Dienstverhältnis ab 1.7.2001

  • alle Landesbediensteten (VB und Beamte), die ab 1. Juli 2001 ein Dienstverhältnis zum Land OÖ begründet haben
  • alle Landesbediensteten in Besoldung Alt, die einen Wechsel in Besoldung Neu erklärt haben (Option)

 

Der Monatsbezug wird 14x pro Jahr ausbezahlt und beinhaltet

  • ein All-inclusive-Gehalt (Gehaltszulage bis zu 100 % der Differenz zur nächsten LD ist möglich)
  • Nebengebühren (nur 12x pro Jahr)

 

Gehaltsschemata

FunktionsgruppeLDGehaltsstufen
FG 1 – Top-Management1 – 515
FG 2 – Gehobenes Ma­na­ge­ment/­Experten6 – 1015
FG 3 – Mittleres Ma­na­ge­ment/­Re­fer­en­ten11 – 1515
FG 4 – Fachdienst/­Bearbeiter16 – 2015
FG 5 – Unterstützendes Personal21 - 2515

 

Vorrückungen

  • in den Gehaltsstufen 1 bis 5 alle zwei Jahre
  • in den Gehaltsstufen 6 bis 10 alle drei Jahre
  • in den Gehaltsstufen 11 bis 15 alle vier Jahre
Diagramm - Vorrückungen in Jahren

Vorrückungen in Jahren

Beförderungen

Beförderungen bzw. Überspringen von Gehaltsstufen sind in Besoldung Neu nicht möglich.

 

Einreihungsverordnung

Alle Verwendungen die im Landesdienst öfters vorkommen werden einer der 25 Funktionslaufbahnen standardisiert zugeordnet.

 

Einzelbewertung

Verwendungen die nicht in der Einreihungsverordnung enthalten sind werden einzeln bewertet.

 

Option in die Besoldung Neu

  • für in Besoldung Alt Eingereihte ist eine Option einmalig und unwiderruflich möglich
  • eine Vergleichsberechnung kann unverbindlich in der Abtlg. Personal angefordert werden
  • ein Antrag auf Option in Besoldung Neu ist im Dienstweg an die Abtlg. Personal zu übermitteln
  • ein Widerruf ist innerhalb von 3 Monaten möglich

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