Alle Personen, die ab 1. Juli 2001 in den Landesdienst eingetreten sind, müssen verpflichtend eine Dienstausbildung absolvieren. Alle anderen Bediensteten müssen nur unter bestimmten Voraussetzungen (zB bei bestimmten Karrieresprüngen) diese Prüfung absolvieren.
Die Dienstausbildung gliedert sich in 2 Module. Modul 1 ist von allen Bediensteten zu absolvieren, Modul 2 wird je nach Verwendung den Bediensteten von der Abteilung Personal vorgeschrieben. Die fachliche Qualifizierung der Bediensteten liegt in der dezentralen Kompetenz der Dienststellen.
Modul 1 - Einführungstag
Inhalt | Grundsätzliche Informationen zum Dienstverhältnis und zum Dienstgeber |
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Zeitpunkt | innerhalb der ersten vier Monate ab Dienstantritt |
Modus | Virtueller Einführungskurs |
Teilnahme | verpflichtend |
Modul 2 - Allgemeine Ausbildung inkl. Prüfung
Inhalt | In drei Ausprägungen: Verfassungsrecht, Verwaltungsverfahren, Innere Organisation und Verwaltungsentwicklung, Dienstrecht, Europarecht, Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen (inkl. Betriebswirtschaftslehre) |
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Zeitpunkt | längstens 2 Jahre nach dauernder Verwendung auf einen Posten, für den dieses Modul vorgesehen ist |
Modus | Lehrgang + Selbststudium, abschließend schriftliche Dienstprüfung |
Teilnahme | verpflichtend für Verwendungen der LD 18 bis LD 6 Nachsicht von der Dienstprüfung kann beantragt werden ab dem 50. LJ, Fristerstreckungen sind möglich bei dienstlichen oder persönlichen Gründen |
Prüfungsurlaub | beim 1. Antritt 60 Wochenstunden (in Vollzeit) |
Hinweis: Für die Funktionslaufbahnen LD 19 bis LD 25 ist Modul 2 nicht vorgesehen.
Fachausbildung
- fällt in die Zuständigkeit der Dienststellenleitung
- bei dienstlicher Notwendigkeit können Maßnahmen individuell für Verwendungen festgelegt werden (zB externe Prüfungen, Lehrgänge)
Tipp: Bildungsförderungsbeitrag der GÖD für erfolgreiche Ablegung der Dienstausbildung.
Antrag: www.goed-ooe.at bzw. www.goed.at