Im Rahmen der Dienstausübung ist der umfassende Schutz der Gesundheit von MitarbeiterInnen Aufgabe des Dienstgebers.
Darunter fallen alle Belange der
- Arbeitsweise (Organisation, Arbeitszeit, …) und der
- Arbeitsmittel (Büroausstattung, technische Ausstattung, DKW, …)
Für die Einhaltung der Normen und Mängelbehebungen zuständig ist in ihrem Wirkungsbereich die Dienststellenleitung.
Sicherheitsfachkräfte der Abteilung GBM sowie ArbeitsmedizinerInnen der Abt. Gesundheit unterstützen die Dienststellenleitungen (zB Arbeitsplatzüberprüfung).
Die Dienstnehmerschutzkommission unter Vorsitz eines Vertreters des LPA überwacht den Dienstnehmerschutz und behandelt Vorschläge zur Förderung des Bedienstetenschutzes.