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Dienstnehmerschutz

Im Rahmen der Dienstausübung ist der umfassende Schutz der Gesundheit von MitarbeiterInnen Aufgabe des Dienstgebers.

Darunter fallen alle Belange der

  • Arbeitsweise (Organisation, Arbeitszeit, …) und der
  • Arbeitsmittel (Büroausstattung, technische Ausstattung, DKW, …)

Für die Einhaltung der Normen und Mängel­be­he­bun­gen zuständig ist in ihrem Wirkungsbereich die Dienst­stellen­leitung.

Sicherheitsfachkräfte der Abteilung GBM sowie ArbeitsmedizinerInnen der Abt. Gesundheit unterstützen die Dienst­stellen­leitungen (zB Arbeitsplatzüberprüfung).

Die Dienst­nehmer­schutz­kommission unter Vorsitz eines Vertreters des LPA überwacht den Dienstnehmerschutz und behandelt Vorschläge zur Förderung des Be­dien­ste­ten­schutzes.

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