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Dienstreisen

Für jede Dienstreise ist ein genehmigter Dienstreiseauftrag erforderlich.

Vorrangig sollen öffentliche Verkehrsmittel benützt werden. Darüber hinaus sind Selbstlenker-Dienstkraftwagen (DKW) vorrangig vor privaten PKW’s zu nutzen. Die Aufwendungen für Dienstreisen werden ersetzt durch:

 

Reisekostenersatz

Öffentl. Massen­be­för­de­rungs­mittellt. Tarif zu 100 % (zB ÖBB 2. Klasse)
amtliches Kilometergeld für PKW42 Cent/km
PKW bei Aus- und Fort­bil­dung18 Cent/km
Selbstlenker DKWkein Reisekostenersatz

Fahrtstrecken über 50 km

  • DKW ist mindestens drei Arbeitstage vorher zu beantragen
  • wird kein DKW angefordert: Verrechnung des billigsten öffentlichen Verkehrsmittels
    Ausnahme: ist der Wohnort weiter als 15 km vom DKW-Standort entfernt, kann der PKW mit amtl. Kilometergeld verrechnet werden, wenn die Dienstreise damit in Summe wirtschaftlicher durchgeführt wird.
  • steht kein DKW zur Verfügung: PKW mit amtlichem Kilometergeld

Fahrtstrecken unter 50 km

  • nach Möglichkeit Einsatz von DKW, sonst PKW und amtliches Kilometergeld

Sonderregelung Aus- und Fortbildung (Seminare, …)

  • 100 % Kosten des Öffentl. Massenbeförderungsmittel oder
  • privater PKW gegen Vergütung von 0,18 Euro je km und beförderter Person

Tagesgebühr bei Dienstreisen länger als 3 Stunden

Gebührenstufe 1 
(Arbeiter)
16,68 Euro
Gebührenstufe 2 
(Angestellte)
26,40 Euro

Ab einer Dienstreisedauer länger als drei Stunden gebührt für jede angefangene Stunde (ab der 1. Stunde) ein Zwölftel der Tagesgebühr.

 

Nächtigungsgebühr

  • je Nächtigung bei Dienstreise (22 Uhr bis 6 Uhr): 15,00 Euro
  • bei Nachweis von tatsächlich unvermeidbar höheren Auslagen für eine angemessene Nachtunterkunft kann ein Zuschuss zur Nächtigungsgebühr gewährt werden

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