Für jede Dienstreise ist ein genehmigter Dienstreiseauftrag erforderlich.
Vorrangig sollen öffentliche Verkehrsmittel benützt werden. Darüber hinaus sind Selbstlenker-Dienstkraftwagen (DKW) vorrangig vor privaten PKW’s zu nutzen. Die Aufwendungen für Dienstreisen werden ersetzt durch:
Reisekostenersatz
Öffentl. Massenbeförderungsmittel | lt. Tarif zu 100 % (zB ÖBB 2. Klasse) |
---|---|
amtliches Kilometergeld für PKW | 42 Cent/km |
PKW bei Aus- und Fortbildung | 18 Cent/km |
Selbstlenker DKW | kein Reisekostenersatz |
Fahrtstrecken über 50 km
- DKW ist mindestens drei Arbeitstage vorher zu beantragen
- wird kein DKW angefordert: Verrechnung des billigsten öffentlichen Verkehrsmittels
Ausnahme: ist der Wohnort weiter als 15 km vom DKW-Standort entfernt, kann der PKW mit amtl. Kilometergeld verrechnet werden, wenn die Dienstreise damit in Summe wirtschaftlicher durchgeführt wird. - steht kein DKW zur Verfügung: PKW mit amtlichem Kilometergeld
Fahrtstrecken unter 50 km
- nach Möglichkeit Einsatz von DKW, sonst PKW und amtliches Kilometergeld
Sonderregelung Aus- und Fortbildung (Seminare, …)
- 100 % Kosten des Öffentl. Massenbeförderungsmittel oder
- privater PKW gegen Vergütung von 0,18 Euro je km und beförderter Person
Tagesgebühr bei Dienstreisen länger als 3 Stunden
Gebührenstufe 1 (Arbeiter) | 16,68 Euro |
---|---|
Gebührenstufe 2 (Angestellte) | 26,40 Euro |
Ab einer Dienstreisedauer länger als drei Stunden gebührt für jede angefangene Stunde (ab der 1. Stunde) ein Zwölftel der Tagesgebühr.
Nächtigungsgebühr
- je Nächtigung bei Dienstreise (22 Uhr bis 6 Uhr): 15,00 Euro
- bei Nachweis von tatsächlich unvermeidbar höheren Auslagen für eine angemessene Nachtunterkunft kann ein Zuschuss zur Nächtigungsgebühr gewährt werden