Dienstzuteilung ist die vorübergehende Zuweisung zu einer anderen Dienststelle.
Zuteilungen sind
- aus dienstlichen Gründen
- auch ohne Zustimmung von Bediensteten
- bis zu 90 Tage im Kalenderjahr möglich.
Darüber hinaus ist eine Verlängerung bis zu einem Jahr nur möglich, wenn der Dienstbetrieb auf andere Weise nicht aufrechterhalten werden kann.