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Dienstzuteilung

Dienstzuteilung ist die vorübergehende Zuweisung zu einer anderen Dienststelle.

Zuteilungen sind

  • aus dienstlichen Gründen
  • auch ohne Zustimmung von Bediensteten
  • bis zu 90 Tage im Kalenderjahr möglich.

Darüber hinaus ist eine Verlängerung bis zu einem Jahr nur möglich, wenn der Dienstbetrieb auf andere Weise nicht aufrechterhalten werden kann.

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