- einmalige Zuwendung bei Vollendung einer Dienstzeit von 25, 35 und 40 Jahren
- Jubiläumszuwendung iHv 200 % des Monatsbezugs
- die Mitgliedschaft in der Pensionskasse (VB und Beamte) schließt die Zuerkennung der Jubiläumszuwendung aus (aliquoter Anspruch wenn zwischen Pensionskassenbeitritt und nächster Jubiläumszulage weniger als 10 Jahre liegen)
Es ist kein Antrag erforderlich!
Hinweis: VB sollten nach Erhalt einer Jubiläumszulage immer den Beitritt zur Pensionskasse prüfen.