Im Dienstweg dem Dienstgeber (Direktion Personal) zu melden ist jede(r)
- Namensänderung
- Eheschließung
- Scheidung
- Schwangerschaft
- Geburt eigener bzw. Annahme von Kindern
- Bezug und Wegfall der Familienbeihilfe für Kinder
- Änderung der Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit
- Änderung des Wohnsitzes
- Verlust einer für die Ausübung des Dienstes erforderlichen Berechtigung oder Befähigung
- bescheidmäßige Festsetzung einer Behinderung durch das Sozialministeriumservice
- Einberufung zum Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst
- Dienstunfähigkeit infolge eines Unfalls mit Körperverletzung durch eine andere Person
- Bezug einer gesetzlichen Pensionsleistung
- Dienstverhinderung