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Meldepflichten

Im Dienstweg dem Dienstgeber (Direktion Personal) zu melden ist jede(r)

  • Namensänderung
  • Eheschließung
  • Scheidung
  • Schwangerschaft
  • Geburt eigener bzw. Annahme von Kindern
  • Bezug und Wegfall der Familienbeihilfe für Kinder
  • Änderung der Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit
  • Änderung des Wohnsitzes
  • Verlust einer für die Ausübung des Dienstes erforderlichen Berechtigung oder Befähigung
  • bescheidmäßige Festsetzung einer Behinderung durch das Sozialministeriumservice
  • Einberufung zum Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst
  • Dienstunfähigkeit infolge eines Unfalls mit Körperverletzung durch eine andere Person
  • Bezug einer gesetzlichen Pensionsleistung
  • Dienstverhinderung

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