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Meldepflichten von KFL-Versicherten

  • für alle anspruchsrelevanten Umstände von Haupt- oder Mitversicherten gilt generell eine Meldepflicht binnen 14 Tagen

Explizite Meldepflichten an die KFL

  • Dienst- und Wegunfälle
  • Beendigung, Unterbrechung oder Aufnahme einer Schulausbildung oder eines Studiums von mitversicherten Angehörigen (zB Matura)
  • Einstellung bzw. Verlängerung der Familienbeihilfe mitversicherter Kinder
  • vorübergehende Wohnortänderung ins Ausland (zB Auslandssemester von Studierenden)
  • Ableistung des Präsenz- bzw. Zivildienstes
  • Beginn und Beendigung eines Dienstverhältnisses, einer Lehre oder Krankenpflegeschule mitversicherter Angehöriger
  • geringfügige Beschäftigung des Mitgliedes bzw. der mitversicherten Angehörigen
  • Beginn und Ende einer Ferialtätigkeit mitversicherter Kinder
  • Familienstandsänderungen wie Verehelichung (auch mitversorgter Angehöriger)
  • Todesfälle
  • Nebenbeschäftigungen
  • Bezug bzw. Einstellung von Waisen- und Witwenrenten
  • Pensionsbezüge bzw. sonstige Einkünfte
  • Mehrfachversicherung (Versicherungsverhältnis zu einem anderen Sozialversicherungsträger wie ÖGK, BVAEB, SVS, etc.)
  • Bezug oder Wegfall von Kinderbetreuungsgeld
  • Geburt eines Kindes

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