- für alle anspruchsrelevanten Umstände von Haupt- oder Mitversicherten gilt generell eine Meldepflicht binnen 14 Tagen
Explizite Meldepflichten an die KFL
- Dienst- und Wegunfälle
- Beendigung, Unterbrechung oder Aufnahme einer Schulausbildung oder eines Studiums von mitversicherten Angehörigen (zB Matura)
- Einstellung bzw. Verlängerung der Familienbeihilfe mitversicherter Kinder
- vorübergehende Wohnortänderung ins Ausland (zB Auslandssemester von Studierenden)
- Ableistung des Präsenz- bzw. Zivildienstes
- Beginn und Beendigung eines Dienstverhältnisses, einer Lehre oder Krankenpflegeschule mitversicherter Angehöriger
- geringfügige Beschäftigung des Mitgliedes bzw. der mitversicherten Angehörigen
- Beginn und Ende einer Ferialtätigkeit mitversicherter Kinder
- Familienstandsänderungen wie Verehelichung (auch mitversorgter Angehöriger)
- Todesfälle
- Nebenbeschäftigungen
- Bezug bzw. Einstellung von Waisen- und Witwenrenten
- Pensionsbezüge bzw. sonstige Einkünfte
- Mehrfachversicherung (Versicherungsverhältnis zu einem anderen Sozialversicherungsträger wie ÖGK, BVAEB, SVS, etc.)
- Bezug oder Wegfall von Kinderbetreuungsgeld
- Geburt eines Kindes