< ZurückSucheBenachrichtigungen

Nebenbeschäftigung

Nebenbeschäftigung ist jede erwerbsmäßige Beschäftigung, die außerhalb des Dienst­ver­hältnisses zum Land OÖ ausgeübt wird.

Nebenbeschäftigungen mit einem erwartbaren Einkommen von über 400 Euro brutto/Monat sind genehmigungspflichtig (Antragsformular im Intranet).

Unabhängig von der Einkommensgrenze sind Nebenbeschäftigungen unzulässig, wenn

  • die ordnungsgemäße Erfüllung der dienstlichen Aufgaben behindert wird
  • die Vermutung einer Befangenheit hervorgerufen wird
  • durch die zusätzliche Belastung eine Beeinträchtigung der vollen geistigen und körperlichen Leistungsfähigkeit im Dienst zu erwarten ist
  • diese dem Genehmigungsgrund einer Teilzeitbeschäftigung oder Karenzierung widerspricht
  • diese wesentliche Interessen des Landes Oberösterreich als Dienstgeber oder als Träger von Privatrechten gefährdet

 

Sonderbestimmungen gibt es für

  • Privatordinationen von Ärzten
  • Amtsärzte und bei
  • Sachverständigen- und Planungstätigkeiten

In Zweifelsfällen ist eine Anfrage bzw. Meldung bei der Abteilung Personal ratsam.

HOL DIR

AUF DEINEN HOMESCREEN

1. Teilen-Symbolunten am Screen klicken

2. Nach unten scrollen, “zum Home-Bildschirm” klicken und rechts oben “hinzufügen”

Und schon kann’s losgehen!