Nebenbeschäftigung ist jede erwerbsmäßige Beschäftigung, die außerhalb des Dienstverhältnisses zum Land OÖ ausgeübt wird.
Nebenbeschäftigungen mit einem erwartbaren Einkommen von über 400 Euro brutto/Monat sind genehmigungspflichtig (Antragsformular im Intranet).
Unabhängig von der Einkommensgrenze sind Nebenbeschäftigungen unzulässig, wenn
- die ordnungsgemäße Erfüllung der dienstlichen Aufgaben behindert wird
- die Vermutung einer Befangenheit hervorgerufen wird
- durch die zusätzliche Belastung eine Beeinträchtigung der vollen geistigen und körperlichen Leistungsfähigkeit im Dienst zu erwarten ist
- diese dem Genehmigungsgrund einer Teilzeitbeschäftigung oder Karenzierung widerspricht
- diese wesentliche Interessen des Landes Oberösterreich als Dienstgeber oder als Träger von Privatrechten gefährdet
Sonderbestimmungen gibt es für
- Privatordinationen von Ärzten
- Amtsärzte und bei
- Sachverständigen- und Planungstätigkeiten
In Zweifelsfällen ist eine Anfrage bzw. Meldung bei der Abteilung Personal ratsam.