Versetzung ist die nicht nur vorübergehend Zuweisung zu einer anderen Dienststelle.
Amtswegige Versetzungen
- ohne Zustimmung des Dienstnehmers möglich
- bei einem (wichtigen) dienstlichen Interesse
Bei einer Versetzung an einen anderen Dienstort ist unter Wahrung der dienstlichen Interessen und mit Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse der Bediensteten eine angemessene Übersiedlungsfrist zu gewähren.
Auch Verwendungsänderungen innerhalb derselben Dienststelle sind unter bestimmten Voraussetzungen als Versetzung anzusehen.