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Anspruch auf Abfertigung

Austritt aus dem Dienststand ohne Anspruch auf einen Ruhegenuss

  • innerhalb von zwei Jahren nach Eheschließung oder
  • innerhalb von sechs Jahren nach der Geburt 
    • eines eigenen Kindes
    • nach Adoption eines Kindes 
    • Übernahme in unentgeltliche Pflege

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