Austritt aus dem Dienststand ohne Anspruch auf einen Ruhegenuss
- innerhalb von zwei Jahren nach Eheschließung oder
- innerhalb von sechs Jahren nach der Geburt
- eines eigenen Kindes
- nach Adoption eines Kindes
- Übernahme in unentgeltliche Pflege
Austritt aus dem Dienststand ohne Anspruch auf einen Ruhegenuss
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Und schon kann’s losgehen!