- Regelpensionsalter ist das 65. Lebensjahr (m/w)
- Ruhestandsversetzungen sind ab dem 60. Lebensjahr mit Abschlägen möglich
- ab dem 58. Lebensjahr können in der Abteilung Personal konkrete Berechnungen über die Höhe des Ruhebezugs angefordert werden (insgesamt max. 3 Berechnungen)
- zur Erhöhung des Ruhegenusses besteht die Möglichkeit von freiwilligen Höherversicherungen
- die jährliche Erhöhung des Ruhebezugs erfolgt auf Basis der bundesgesetzlichen Pensionsanpassung
Pensionsmöglichkeiten
Weitere Informationen findest du in unserer Broschüre „Beamte in der Pension“.
Pensionistenausweis
- für Landesbeamte im Ruhestand und Hinterbliebene
- berechtigt, Leistungen zum Seniorentarif zu erlangen
- Antrag in Abteilung Personal, Frau Murauer, Kl. 15722
Treueabgeltung
- Treueabgeltung bei Ruhestandsversetzung bei mindestens 25-jähriger Dienstzeit
- 100 % des letzten Monatsgehalts nach 25 Dienstjahren, für jedes weitere Jahr 10 % des Monatsbezugs
- wird ein um 1 % erhöhter Pensionskassenbeitrag geleistet, kann eine aliquote Treueabgeltung gewährt werden