< ZurückSucheBenachrichtigungen

Pension - Ruhestand

  • Regelpensionsalter ist das 65. Lebensjahr (m/w)
  • Ruhestandsversetzungen sind ab dem 60. Lebensjahr mit Abschlägen möglich
  • ab dem 58. Lebensjahr können in der Abteilung Personal konkrete Berechnungen über die Höhe des Ruhebezugs angefordert werden (insgesamt max. 3 Berechnungen)
  • zur Erhöhung des Ruhegenusses besteht die Möglichkeit von freiwilligen Höherversicherungen
  • die jährliche Erhöhung des Ruhebezugs erfolgt auf Basis der bundesgesetzlichen Pensionsanpassung

Pensionsmöglichkeiten

Pensionsmöglichkeiten und Bemessungsgrundlage in % der Durchrechnung

Pensionsmöglichkeiten und Bemessungsgrundlage in % der Durchrechnung

Weitere Informationen findest du in unserer Broschüre „Beamte in der Pension“.

 

Pensionistenausweis

  • für Landesbeamte im Ruhestand und Hinterbliebene
  • berechtigt, Leistungen zum Seniorentarif zu erlangen
  • Antrag in Abteilung Personal, Frau Murauer, Kl. 15722

 

Treueabgeltung

  • Treueabgeltung bei Ruhestandsversetzung bei mindestens 25-jähriger Dienstzeit
  • 100 % des letzten Monatsgehalts nach 25 Dienstjahren, für jedes weitere Jahr 10 % des Monatsbezugs
  • wird ein um 1 % erhöhter Pensionskassenbeitrag geleistet, kann eine aliquote Treueabgeltung gewährt werden

HOL DIR

AUF DEINEN HOMESCREEN

1. Teilen-Symbolunten am Screen klicken

2. Nach unten scrollen, “zum Home-Bildschirm” klicken und rechts oben “hinzufügen”

Und schon kann’s losgehen!