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Vorruhestandsmodelle

  • generell handelt es sich bei den u.a. Modellen um selbst finanzierte Auszeiten
  • durch reduzierte Bezüge haben sie negative Auswirkungen auf die Durchrechnung und auf die Pensionshöhe

 

Altersteilzeit für Beamte

  • ab Vollendung des 60. Lebensjahres
  • Reduktion des bisherigen Beschäftigungsausmaß auf 50 %
  • geblockte oder ungeblockte Inanspruchnahme
  • finanzieller Zuschuss iHv 20 % des letzten Monatsbezugs, der später in Raten vom Ruhegenuss einbehalten wird
  • ·formloser Antrag 3 Monate vor Beginn

 

Alterssabbatical für Beamte

  • ab Vollendung des 50. Lebensjahres
  • Rahmenzeit von mindestens zwei bis höchstens zehn Jahren
  • Dienstleistungszeit mindestens die Hälfte der Rahmenzeit
  • Freistellungsdauer mindestens ein bis höchstens fünf Jahre
  • Bezug auf Basis des durchschnittlichen Beschäftigungsausmaßes
  • Ruhestand nach Ablauf der Freistellung
  • Antrag mittels Formular 3 Monate vor Beginn

 

Weitere Informationen findest du in unserer Broschüre „Beamte in der Pension“.

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