- generell handelt es sich bei den u.a. Modellen um selbst finanzierte Auszeiten
- durch reduzierte Bezüge haben sie negative Auswirkungen auf die Durchrechnung und auf die Pensionshöhe
Altersteilzeit für Beamte
- ab Vollendung des 60. Lebensjahres
- Reduktion des bisherigen Beschäftigungsausmaß auf 50 %
- geblockte oder ungeblockte Inanspruchnahme
- finanzieller Zuschuss iHv 20 % des letzten Monatsbezugs, der später in Raten vom Ruhegenuss einbehalten wird
- ·formloser Antrag 3 Monate vor Beginn
Alterssabbatical für Beamte
- ab Vollendung des 50. Lebensjahres
- Rahmenzeit von mindestens zwei bis höchstens zehn Jahren
- Dienstleistungszeit mindestens die Hälfte der Rahmenzeit
- Freistellungsdauer mindestens ein bis höchstens fünf Jahre
- Bezug auf Basis des durchschnittlichen Beschäftigungsausmaßes
- Ruhestand nach Ablauf der Freistellung
- Antrag mittels Formular 3 Monate vor Beginn
Weitere Informationen findest du in unserer Broschüre „Beamte in der Pension“.