Die Pragmatisierung dient der Absicherung der Organe in der Hoheitsverwaltung im Interesse eines gesetzeskonformen und unbeeinflussten Vollzugs.
Kernelemente der Pragmatisierung
- Kündigungsverzicht des Dienstgebers
- eigenes Disziplinarrecht mit besonderen Rechten, Pflichten und Sanktionen
- Alimentation durch DG auch im Ruhestand (anstelle Pension)
Pragmatisierungsvoraussetzungen
- österreichische Staatsbürgerschaft (mit Ausnahmen)
- volle Handlungsfähigkeit, persönliche, gesundheitliche und fachliche Eignung
- Lebensalter von mind. 24 und höchstens 45 Jahre
- Beginn Dienstverhältnis vor 41 LJ.
- mindestens 2 Jahre Landesdienstzeit
- pragmatischer Dienstposten laut Dienstpostenplan
- Beschäftigungsausmaß von mind. 20 WoStd. in den letzten 2 Jahren vor Pragmatisierung (Zeiten einer Mutter- bzw. Väter-Karenz sowie einer Teilzeit zur Kinderbetreuung auch mit weniger als 20 WoStd. werden bis zu 1 Jahr angerechnet)
- überdurchschnittliche Arbeitsleistung
- erfolgreich absolvierte Dienstausbildung (Modul 2) oder gleichwertige frühere Dienstausbildung
- kein früheres öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum Land
- kein aufrechtes öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zu einer anderen Einrichtung
Wo kann pragmatisiert werden
- Bezirkshauptmannschaften (ab Sachbearbeiterebene aufwärts)
- Sachverständigendienst
- zentrale strategische Abteilungen und Fachabteilungen des Amtes (ab Sachbearbeiterebene aufwärts)
- gesetzlich geregelte Fälle (zB Richter am Oö. LVwG)
- in begründeten Einzelfällen in anderen Bereichen (hohes Maß an Verantwortung, Führungsposition, besonders konfliktträchtiger Kundenkontakt)
Wo wird nicht pragmatisiert
- in Anstalten und Betrieben
- Schulen (Lehr- und Verwaltungspersonal in Musikschulen, Land- und Forstwirtschaftlichen Schulen, Privatschulen, Anton Bruckner Privatuniversität)
- in Kultureinrichtungen
- unterstützendes und handwerkliches Personal
Antrag: Formular im Intranet
Weitere Informationen findest du in unserer Broschüre „Pragmatisierung - Unkündbarstellung“.