Das Dienstverhältnis von Beamtinnen und Beamten wird durch die Pragmatisierung begründet. Durch diesen Akt geht das vertragliche Dienstverhältnis von Vertragsbediensteten in ein hoheitliches Beamtendienstverhältnis über (Ausnahme: Richterinnen und Richter, die bereits von Beginn an in ein pragmatisches Dienstverhältnis aufgenommen werden). Änderungen im Dienstverhältnis (zB eine Versetzung) werden durch Bescheid verfügt.
Die Rechte und Pflichten von Beamtinnen und Beamten werden vor allem im Oö. Landesbeamtengesetz 1993 festgelegt.
Unterliegt man der „Besoldung ALT“ ist das Oö. Landes-Gehaltsgesetz (mit Dienstklassensystem) anzuwenden, bei „Besoldung NEU“ ist das Oö. Gehaltsgesetz 2001 und die Einreihungsverordnung 2005 anzuwenden.