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Abfertigung ALT

 

VB mit Dienstantritt vor 1.9.2003 gebührt beim Ausscheiden unter folgenden Voraussetzungen eine Abfertigung

AusscheidungsgrundAbfertigung 
Ja / Nein
bei PensionierungJ
DN-Kündigung innerhalb von sechs Monaten nach EheschließungJ

DN-Kündigung innerhalb von sechs Monaten nach Geburt

  • eines eigenen Kindes
  • nach Adoption eines Kindes
  • Übernahme in unentgeltliche Pflege
J

DN-Kündigung spät. zwei Monate vor Ablauf

  • einer Karenz nach dem Mutterschutzgesetz (MSchG) bzw. Väter-Karenzgesetz (VKG)
  • eines Karenzurlaubes im Anschluss an die Karenz gemäß MSchG bzw. VKG

DN-Kündigung während einer TZ-Beschäftigung nach dem MSchG oder VKG

J
Dienstende durch Zeitablauf, mind. 5 Jahre Landesdienst und keine Kündigungs-/EntlassungsgründeJ
einvernehmliche Auflösung (außer es wird eine Abfertigung vereinbart) N
Dienstnehmerkündigung N

Dienstgeberkündigung bei

  • Verletzung der Dienstpflichten
  • Nichterreichen des Arbeitserfolges
  • Verhalten, das dem Ansehen des Dienstes schadet
 N
Entlassung N
Austritt N
Dienstende durch Zeitablauf (Ausnahme siehe oben) N
bei Pragmatisierung N

 

Höhe der Abfertigung:

Dauer DienstverhältnisAbfertigung
15 Jahre6-facher Monatsbezug
20 Jahre9-facher Monatsbezug
25 Jahre12-facher Monatsbezug

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