VB mit Dienstantritt vor 1.9.2003 gebührt beim Ausscheiden unter folgenden Voraussetzungen eine Abfertigung
Ausscheidungsgrund | Abfertigung Ja / Nein |
---|---|
bei Pensionierung | J |
DN-Kündigung innerhalb von sechs Monaten nach Eheschließung | J |
DN-Kündigung innerhalb von sechs Monaten nach Geburt
| J |
DN-Kündigung spät. zwei Monate vor Ablauf
DN-Kündigung während einer TZ-Beschäftigung nach dem MSchG oder VKG | J |
Dienstende durch Zeitablauf, mind. 5 Jahre Landesdienst und keine Kündigungs-/Entlassungsgründe | J |
einvernehmliche Auflösung (außer es wird eine Abfertigung vereinbart) | N |
Dienstnehmerkündigung | N |
Dienstgeberkündigung bei
| N |
Entlassung | N |
Austritt | N |
Dienstende durch Zeitablauf (Ausnahme siehe oben) | N |
bei Pragmatisierung | N |
Höhe der Abfertigung:
Dauer Dienstverhältnis | Abfertigung |
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15 Jahre | 6-facher Monatsbezug |
20 Jahre | 9-facher Monatsbezug |
25 Jahre | 12-facher Monatsbezug |