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Altersteilzeit

Die Altersteilzeit (ATZ) ist eine Bundesregelung, die das Land OÖ seinen VB ermöglicht. Die landesinternen Regelungen der ATZ gelten bis vorerst 31.12.2025.

 

Voraussetzungen

  • Mind. 15 Jahre Versicherungszeit
  • Beschäftigungsausmaß (BA): mind. 60 % (24 Wochenstunden) im letzten Jahr vor Beginn der ATZ
  • unbefristetes Dienstverhältnis
  • Mindestalter: bei Frauen: 55 Jahre, bei Männer: 60 Jahre
  • Beginn: frühestens 5 Jahre vor der Alterspension

 

Varianten

  • ungeblockt: Reduktion tatsächliches BA um 40-60 %, Arbeiten bis zum Pensionsantritt
  • geblockt: Reduktion BA um 40-60 %, Beginn mit Arbeitsphase, im Anschluss Freistellungsphase vom max. 2,5 Jahren bis zum Pensionsantritt
    • nur wenn seit mind. 15 Jahren im Oö. Landesdienst ununterbrochen in handwerklicher Verwendung oder im Pflegedienst
    • Minderung der Erwerbsfähigkeit von mind. 50 % oder
    • bei Einsparungen des Dienstpostens

Die ATZ hat keine (negativen) Auswirkungen auf Pension oder Abfertigung. 

Antrag: Formular im Intranet

Weitere Informationen findest du in unserer Broschüre „Vertragsbedienstete in der Pension“.

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