Die Altersteilzeit (ATZ) ist eine Bundesregelung, die das Land OÖ seinen VB ermöglicht. Die landesinternen Regelungen der ATZ gelten vorerst bis 31.12.2024 (geblockte ATZ) sowie bis 31.12.2025 (ungeblockte ATZ).
Voraussetzungen
- Mind. 15 Jahre Versicherungszeit
- Beschäftigungsausmaß (BA): mind. 60 % (24 Wochenstunden) im letzten Jahr vor Beginn der ATZ
- unbefristetes Dienstverhältnis
- Beginn: frühestens 5 Jahre vor der Alterspension
Varianten
- ungeblockt: Reduktion tatsächliches BA um 40-60 %, Arbeiten bis zum Pensionsantritt
- geblockt: Reduktion BA um 40-60 %, Beginn mit Arbeitsphase, im Anschluss Freistellungsphase vom max. 2,5 Jahren bis zum Pensionsantritt
- nur wenn seit mind. 15 Jahren im Oö. Landesdienst ununterbrochen in handwerklicher Verwendung oder im Pflegedienst
- Minderung der Erwerbsfähigkeit von mind. 50 % oder
- bei Einsparungen des Dienstpostens
Die ATZ hat keine (negativen) Auswirkungen auf Pension oder Abfertigung.
Antrag: Formular im Intranet
Weitere Informationen findest du in unserer Broschüre „Vertragsbedienstete in der Pension“.