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Altersteilzeit

Die Altersteilzeit (ATZ) ist eine Bundesregelung, die das Land OÖ seinen VB ermöglicht. Die landesinternen Regelungen der ATZ gelten vorerst bis 31.12.2024 (geblockte ATZ) sowie bis 31.12.2025 (ungeblockte ATZ).

 

Voraussetzungen

  • Mind. 15 Jahre Versicherungszeit
  • Beschäftigungsausmaß (BA): mind. 60 % (24 Wochenstunden) im letzten Jahr vor Beginn der ATZ
  • unbefristetes Dienstverhältnis
  • Beginn: frühestens 5 Jahre vor der Alterspension

 

Varianten

  • ungeblockt: Reduktion tatsächliches BA um 40-60 %, Arbeiten bis zum Pensionsantritt
  • geblockt: Reduktion BA um 40-60 %, Beginn mit Arbeitsphase, im Anschluss Freistellungsphase vom max. 2,5 Jahren bis zum Pensionsantritt
    • nur wenn seit mind. 15 Jahren im Oö. Landesdienst ununterbrochen in handwerklicher Verwendung oder im Pflegedienst
    • Minderung der Erwerbsfähigkeit von mind. 50 % oder
    • bei Einsparungen des Dienstpostens

Die ATZ hat keine (negativen) Auswirkungen auf Pension oder Abfertigung. 

Antrag: Formular im Intranet

Weitere Informationen findest du in unserer Broschüre „Vertragsbedienstete in der Pension“.

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