Entlassung durch den Dienstgeber bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Frist:
- Erschleichung einer Aufnahme in den Landesdienst durch unwahre Angaben, ungültige Urkunden oder durch Verschweigen von Umständen
- schwere Dienstpflichtverletzung, Begehen oder Unterlassung einer Handlung die das Vertrauens des Dienstgebers unwürdig erscheinen lässt (zB erhebliche Ehrverletzungen gegen Vorgesetzte oder Mitbedienstete, Zuwendung von Vorteilen durch dritte Personen im Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit, usw.)
- erhebliche Vernachlässigung des Dienstes oder Unterlassung der Dienstleistung ohne einen wichtigen Hinderungsgrund
- Weigerung der ordnungsgemäßen Verrichtung des Dienstes oder Einhaltung der dienstlichen Anordnungen der Vorgesetzten
- Ausübung einer Nebenbeschäftigung, die dem Anstand widerstreitet oder die an der vollständigen Erfüllung der Dienstpflichten hindert und die trotz Aufforderung nicht beendet wird
- arglistige Beschaffung oder missbräuchliche Verwendung einer Krankenstandsbestätigung