< ZurückSucheBenachrichtigungen

Kündigung

Dienstgeber-Kündigung nur schriftlich und mit Angabe eines Grundes:

  • gröbliche Dienst­pflicht­ver­letzung
  • geistige oder körperliche Nichteignung
  • Nichterreichen eines angemessenen Arbeitserfolgs trotz Ermahnung
  • nicht rechtzeitig erfolgreiche Ablegung einer im Dienstvertrag vereinbarten Prüfung oder der Dienstprüfung (Modul 2)
  • Handlungsunfähigkeit
  • das Verhalten des VB schadet Ansehen oder Interessen des Dienstes
  • notwendige Kündigung auf Grund Änderung der Organisation, des Ar­beits­um­fan­ges oder der Ar­beits­be­din­gun­gen – keine Kündigung, wenn 50. LJ vollendet und 10 Jahre Landesdienst
  • Erreichen des Alters für die ASVG-Alterspension

Ver­trags­be­diens­tete können ohne Begründung kündigen.

 

Kündigungsfristen

Dauer DienstverhältnisKündigungsfrist
weniger als 6 Monate1 Woche
6 Monate2 Wochen
1 Jahr1 Monat
2 Jahre2 Monate
5 Jahre3 Monate
10 Jahre4 Monate
15 Jahre5 Monate

Die Kündigungsfrist endet, wenn sie nach Wochen bemessen ist, mit Ablauf einer Woche; wenn sie nach Monaten bemessen ist, mit dem Ablauf eines Kalendermonats.

HOL DIR

AUF DEINEN HOMESCREEN

1. Teilen-Symbolunten am Screen klicken

2. Nach unten scrollen, “zum Home-Bildschirm” klicken und rechts oben “hinzufügen”

Und schon kann’s losgehen!