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Rechtliche Grundlagen

Das Dienstverhältnis von Ver­trags­be­dienst­e­ten wird durch den Dienstvertrag begründet.

Darin wird unter anderem

  • der Beginn des Dienstverhältnisses,
  • eine eventuelle Befristung,
  • die Verwendung,
  • die Gehaltseinreihung,
  • und die Anwendbarkeit des Oö. Landes-Ver­trags­be­dienst­e­ten­ge­set­zes und des Oö. Gehaltsgesetzes 2001

festgelegt.

Vor allem im Oö. Landes-Oö. Landes-Ver­trags­be­dienst­e­ten­ge­setz werden die Rechte und Pflichten des Ver­trags­be­dienst­e­ten-Dienstverhältnisses verbindlich festgelegt und genauer beschrieben.

Im Oö. Gehaltsgesetz 2001 und in der Oö. Einreihungsverordnung 2005 sind die besoldungsrechtlichen Regelungen verankert. Im Bereich der "Ver­trags­be­dienst­e­ten ALT“ sind diese beiden Rechtsgrundlagen nicht anwendbar.

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