Das Dienstverhältnis von Vertragsbediensteten wird durch den Dienstvertrag begründet.
Darin wird unter anderem
- der Beginn des Dienstverhältnisses,
- eine eventuelle Befristung,
- die Verwendung,
- die Gehaltseinreihung,
- und die Anwendbarkeit des Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetzes und des Oö. Gehaltsgesetzes 2001
festgelegt.
Vor allem im Oö. Landes-Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetz werden die Rechte und Pflichten des Vertragsbediensteten-Dienstverhältnisses verbindlich festgelegt und genauer beschrieben.
Im Oö. Gehaltsgesetz 2001 und in der Oö. Einreihungsverordnung 2005 sind die besoldungsrechtlichen Regelungen verankert. Im Bereich der "Vertragsbediensteten ALT“ sind diese beiden Rechtsgrundlagen nicht anwendbar.