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Unkündbarstellung für VB

Auf Antrag kann ein einseitiger Kündigungsverzicht des Dienstgebers erfolgen.

Voraussetzungen

  • Vollendung des 40. Lebensjahres
  • Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit
  • überdurchschnittliche Arbeitsleistung
  • mindestens vier Jahre Landesdienst (davon die letzten beiden ohne Karenzurlaub aus „sonstigen Gründen“)
  • Beschäftigungsausmaß von mindestens 50 %
  • bei Vertragslehrern: Einreihung in das Entlohnungsschema I L

Ausnahmen vom Kündigungsverzicht

  • gröbliche Dienstpflichtverletzung
  • ansehen- und interessenschädigendes Verhalten
  • Erreichen des Regelpensionsalters
  • amtsärztlich festgestellte dauernde Dienstunfähigkeit
  • Handlungsunfähigkeit

Rückversetzung in das kündbare Dienstverhältnis

  • bei Nichtablegung einer vereinbarten Prüfung oder Fortbildung
  • bei Nichterzielung eines angemessenen Arbeitserfolgs

Antrag: Formular im Intranet

Weitere Informationen findest du in unserer Broschüre „Pragmatisierung - Unkündbarstellung“.

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