- Anspruch 1 Arbeitstag / Jahr
- Teilnahme = Dienstzeit (keine Über- oder Unterzeiten)
- Sonderregelung für Teilzeitkräfte bei Teilnahme am Betriebsausflug an dienstfreien Tagen: Gutschrift 1/5 der Wochenarbeitszeit als Zeitausgleich
- Sonderregelung für Schicht-/Turnusdienst bei Teilnahme an dienstfreien Tagen: Zeitausgleich 1 : 1 bis zu 9 Stunden (bei Teilzeit anteilig)
- nur bei dienstlich angeordneter Nicht-Teilnahme Anspruch auf Ersatztag
- generell kein Anspruch auf Auszahlung von Geldern bei Nichtteilnahme