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Betriebsausflug

  • Anspruch 1 Arbeitstag / Jahr
  • Teilnahme = Dienstzeit (keine Über- oder Unterzeiten)
  • Sonderregelung für Teilzeitkräfte bei Teilnahme am Betriebsausflug an dienstfreien Tagen: Gutschrift 1/5 der Wochenarbeitszeit als Zeitausgleich
  • Sonderregelung für Schicht-/Turnusdienst bei Teilnahme an dienstfreien Tagen: Zeitausgleich 1 : 1 bis zu 9 Stunden (bei Teilzeit anteilig)
  • nur bei dienstlich angeordneter Nicht-Teilnahme Anspruch auf Ersatztag
  • generell kein Anspruch auf Auszahlung von Geldern bei Nichtteilnahme

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