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Gewerkschaft - GÖD

Bezahlung, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Pensionsanspruch – alle wesentlichen Rahmenbedingungen sind bei Öffentlich Bediensteten nicht in einem Dienstvertrag geregelt, sondern stehen in Gesetzen und Verordnungen. Nationalrat oder Landtag können sie jederzeit einseitig abändern, ohne dass der einzelne Dienstnehmer darauf Einfluss nehmen könnte. Darum ist bei uns gewerkschaftlicher Zusammenschluss zur Sicherung unserer Interessen besonders wichtig. Die Mitgliedschaft bei der GÖD erfordert einen freiwilligen Beitritt.

Nur dann gibt es auch den einzigartigen Berufsrechtsschutz der GÖD sowie Mitgliederservice und viele exklusive Vorteile für Urlaub und Einkauf.

Nähere Infos: www.goed-ooe.at bzw. www.goed.at

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