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Bezugsvorschüsse

  • zins- und spesenfreies Darlehen des Landes
  • monatlich rückzahlbar

 

Voraussetzungen

  • unbefristetes Dienstverhältnis oder
  • drei Jahre Landesdienstzeit
  • mindestens 25 % Beschäftigungsausmaß
  • Brutto­jahres­einkommen von max. 69.000 Euro (Erhöhungen bei Allein­ver­diener sowie Kindern)

 

Allgemeiner Bezugsvorschuss

  • insbesondere für Wohnraumschaffung, -sanierung und -einrichtung
  • PV-Anlagen, Heizungstausch, Garagen, Carports
  • Autokauf, wenn für den Weg in die Arbeit unbedingt notwendig (Bestätigung durch Dienst­stelle)

 

Rückzahlung

  • in 48, 72 oder 120 Raten
  • 48 Raten bei Beschäftigungsausmaß unter 50 %
  • vorzeitige Rückzahlung auf Wunsch möglich

Auf Verlangen sind Verwendungsnachweise (Rechnungs- bzw. Vertragskopien) vorzulegen.

 

Bezugsvorschuss anlässlich Eheschließung bzw. Verpartnerung

  • Eheschließung bzw. Verpartnerung während der Landesdienstzeit
  • Rückzahlung in 120 Monatsraten
Diagramm - Höhe Bezugsvorschüsse in Euro

Höhe Bezugsvorschüsse in Euro

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