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Bezugsvorschüsse

  • zins- und spesenfreies Darlehen des Landes
  • monatlich rückzahlbar

 

Voraussetzungen

  • unbefristetes Dienstverhältnis und
  • zwei Jahre Landesdienstzeit
  • mindestens 25 % Beschäftigungsausmaß
  • zufriedenstellende bzw. entsprechende Dienstleistung
  • Brutto­jahres­einkommen von max. 69.000 Euro (Erhöhungen bei Allein­ver­diener sowie Kindern)

 

Allgemeiner Bezugsvorschuss

  • insbesondere für Wohnraumschaffung, -sanierung und -einrichtung
  • PV-Anlagen, Heizungstausch, Garagen, Carports
  • Autokauf, wenn für den Weg in die Arbeit unbedingt notwendig (Bestätigung durch Dienst­stelle)

Betragshöhe

  • der Basisbetrag beträgt zwischen 2.400 und maximal 6.700 Euro
  • bis zu 7.000 Euro sind ab zwei, bis zu 7.300 Euro ab drei unversorgter Kinder möglich
  • Schritte von jeweils 100 Euro können beantragt werden

Rückzahlung

  • in 36, 48, 60 oder 72 Monatsraten
  • vorzeitige Rückzahlung auf Wunsch möglich

Auf Verlangen sind Verwendungsnachweise (Rechnungs- bzw. Vertragskopien) vorzulegen.

 

Bezugsvorschuss aufgrund besonderer sozialer Umstände

  • bei einem Jahresbruttoeinkommen von bis zu 75 % von V/2 (ca. 35.700 Euro für 2025)
  • fix 1.200 Euro oder 2.400 Euro
  • Rückzahlung in 48 Monatsraten zu 25 Euro bzw. 50 Euro
  • kein Verwendungsnachweis notwendig!
Diagramm - Höhe Bezugsvorschüsse in Euro

Höhe Bezugsvorschüsse in Euro

Antrag: Formblatt im Intranet

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