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Geldaushilfe

  • einmalige, nicht rückzahlbare Leistung bei hohen finanziellen Belastungen
  • max. 370 Euro jährlich, in Ausnahmefällen Aufstockung auf maximal 1.100 Euro
  • insbesondere bei medizinischen Behandlungskosten oder Heilbehelfen (Zahnersatz, Gleitsichtbrille, Hörgerät, Zahnspangen, Laserbehandlung der Augen, alternative Behandlungsmethoden wie TCM, Homöopathie)
  • vorrangige Kostenverrechnung mit KFL (außerordentliche Zuschüsse) bzw. ÖGK (Unterstützungsfonds der ÖGK)
  • Rechnungen bei Antragstellung max. 12 Monate alt

 

Keine Geldaushilfe für

  • höheren Gebührenklasse in Krankenhäusern
  • kosmetische Behandlung
  • Selbstbehalt der Krankenversicherung
  • Kuraufenthalt
  • Ausgaben für selbst versicherte Ehe- bzw. Lebenspartner

Antrag: Formblatt im Intranet

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