- einmalige, nicht rückzahlbare Leistung bei hohen finanziellen Belastungen
- max. 370 Euro jährlich, in Ausnahmefällen Aufstockung auf maximal 1.100 Euro
- insbesondere bei medizinischen Behandlungskosten oder Heilbehelfen (Zahnersatz, Gleitsichtbrille, Hörgerät, Zahnspangen, Laserbehandlung der Augen, alternative Behandlungsmethoden wie TCM, Homöopathie)
- vorrangige Kostenverrechnung mit KFL (außerordentliche Zuschüsse) bzw. ÖGK (Unterstützungsfonds der ÖGK)
- Rechnungen bei Antragstellung max. 12 Monate alt
Keine Geldaushilfe für
- höheren Gebührenklasse in Krankenhäusern
- kosmetische Behandlung
- Selbstbehalt der Krankenversicherung
- Kuraufenthalt
- Ausgaben für selbst versicherte Ehe- bzw. Lebenspartner
Antrag: Formblatt im Intranet