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Fahrtkostenzuschuss (FKZ)

  • 0,037 Euro brutto je Fahrtkilometer (Hin- und Rückfahrt)
  • Entfernung Wohnung – Dienststelle mehr als 10 km
  • regelmäßiges Zurücklegen dieser Strecke an den Arbeitstagen
  • Eigenanteil: für die ersten 10 bzw. ab dem 61. km steht kein FKZ zu

 

Berechnung

Kilometer (Hin- und Rückfahrt) abzüglich 20km Eigenanteil
x wöchentliche Arbeitstage
x 4,33 (Wochen pro Monat)
x 0,037 Euro
x 11/12
= Fahrtkostenzuschuss

Antrag: Formblatt im Intranet

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