- 0,037 Euro brutto je Fahrtkilometer (Hin- und Rückfahrt)
- Entfernung Wohnung – Dienststelle mehr als 10 km
- regelmäßiges Zurücklegen dieser Strecke an den Arbeitstagen
- Eigenanteil: für die ersten 10 bzw. ab dem 61. km steht kein FKZ zu
Berechnung
Kilometer (Hin- und Rückfahrt) abzüglich 20km Eigenanteil |
x wöchentliche Arbeitstage |
x 4,33 (Wochen pro Monat) |
x 0,037 Euro |
x 11/12 |
= Fahrtkostenzuschuss |
Antrag: Formblatt im Intranet