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Oö. Fernpendelbeihilfe

(nicht nur für Landesbedienstete)

  • Strecke Hauptwohnsitz – Arbeitsort mind. 25 km (einfache Strecke)
  • regelmäßiges Pendeln zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsort (Tages- oder Wochenpendler)
  • Hauptwohnsitz in Oberösterreich
  • Einkommen unter der vorgesehenen Einkommensgrenze

 

Weitere Informationen und Antrag

  • Intranet > Land Oberösterreich > Direktion Finanzen > Themen > Direktion Finanzen - Formulare > Ansuchen um Oö. Fernpendelbeihilfe
  • Antrag bis spätestens 31.12. des Folgejahres

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