Geburtenbeihilfe
- Beihilfe in Höhe von 250 Euro brutto
- anlässlich der Geburt eines Kindes (bzw. Adoption eines noch nicht dreijährigen Kindes)
- Anspruch auf Kinderbeihilfe des Landes
Antrag: Formblatt im Intranet
Kinderbeihilfe
- Zuschuss in Höhe von 15 Euro monatlich brutto bei Vollbeschäftigung
- bei Teilzeitbeschäftigung aliquot dem Beschäftigungsausmaß
- Auszahlung 14-mal jährlich
- für eheliche, uneheliche, legitimierte und Wahlkinder
- für sonstige Kinder, wenn sie deinem Haushalt angehören
- Anspruch auf Familienbeihilfe (des Finanzamtes) für das Kind
- für dasselbe Kind gebührt die Kinderbeihilfe (oder eine ähnliche Leistung einer anderen inländischen Gebietskörperschaft) nur einmal
- die Kinderbeihilfe kann auch auf zwei Elternteile aufgeteilt werden, zB bei Teilzeitbeschäftigung
kein Anspruch
- kein gemeinsamer Haushalt mit dem unehelichen Kind und
- keine Unterhaltsleistung (zumindest in der Höhe der Kinderbeihilfe)
ACHTUNG: Sollte die Familienbeihilfe über das 18. Lebensjahr des Kindes hinaus zustehen (zB bei Studium), kann auch die Weitergewährung der Kinderbeihilfe des Landes beantragt werden.
Antrag: Formblatt im Intranet
Haushaltsbeihilfe
- Zuschuss iHv bis zu 210 Euro brutto pro Halbjahr (doppelte Höhe der zustehenden Kinderbeihilfe)
- Auszahlung 2-mal jährlich im Juni und Dezember
- kein gesonderter Antrag notwendig
Tipp: Haushaltsbeihilfe gibt es etwa im Bundesdienst nicht. Arbeitet ein Elternteil beim Bund oder einem Magistrat, sollte deshalb immer jener im Landesdienst die Kinderbeihilfe beantragen.
Schulbeihilfe
- Auszahlung mit Dezember-Bezug
- im 6. und 10. Lebensjahr 45 Euro
- vom 15. bis zum 18. Lebensjahr 52,50 Euro und
- vom 19. bis zum 25. Lebensjahr 150 Euro
- kein gesonderter Antrag notwendig
Weitere Informationen findest du in unserer Broschüre „Ein Baby kommt“.
Familienbonus Plus
(nicht nur für Landesbedienstete)
Steuer-Absetzbetrag zur direkten Reduktion der zu zahlenden Lohnsteuer.
- Voraussetzung ist der Bezug von Familienbeihilfe
- pro minderjährigem Kind bis zu 2.000 Euro jährlich Steuerreduktion
- für Kinder ab 18 Jahren reduzierter Familienbonus von bis zu 650 Euro
Antrag:
- im Wege der AN-Veranlagung (im Nachhinein) oder
- monatliche Berücksichtigung beim Arbeitgeber, dazu das Formular E30 des Finanzministeriums ausgefüllt mit allen erforderlichen Beilagen an die Personalverrechnung übermitteln