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Beispiele

1. Völlige Freistellung mit Ausgleichszahlung

Angespartes Gesamtguthaben beträgt 30.000 Euro, der aktuelle Monats­bezug vor der Frei­stellung 3.000 Euro (40 Wochenstunden).

a) der Monatsbezug soll zumindest 2.400 Euro (also 32 Ausgleichs-Wochenstunden) betragen:

30.000 Euro x 12
---------------
(3.000 Euro / 40 WStd. ) x 32 Ausgleichs-WStd. x 14
= 10 Monate und 21 Tage (Dauer der Konsumation)

 

b) die Freistellungs­zeit soll zumindest 15 Monate dauern:

30.000 Euro x 12
---------------
'(3.000 Euro / 40 WStd. ) x 15 Monate x 14
= rund 23 Ausgleichs-Wochenstunden

Daraus ergibt sich während der Frei­stellung ein Monats­bezug von rund 1.725 Euro (3.000 / 40 x 23).

 

2. Teilzeitbeschäftigung mit Ausgleichszulage

Angespartes Gesamtguthaben beträgt 30.000 Euro, der aktuelle Monats­bezug vor der Frei­stellung 3.000 Euro (40 Wochen­stunden).

a) Teilzeitbeschäftigung mit 20 Wochenstd. und Bezugs­ausgleich von weiteren 20 Stunden (= Zeitwert­­zulage) ist geplant:

30.000 Euro x 12
---------------
(3.000 Euro / 40 WStd. ) x 20 WStd. x 14
= 17 Monate und 4 Tage

Für 17 Monate und 4 Tage wird der Monatsbezug in Höhe der Vollzeitbeschäftigung ausbezahlt.

 

b) Teilzeitbeschäftigung mit 20 Wochenstd.; der Monatsbezug soll aber zumindest 2.250 Euro betragen. Dafür ist eine Zeit­wert­zulage für 10 Wochen­stunden erforderlich:

30.000 Euro x 12
---------------
(3.000 Euro / 40 WStd. ) x 10 WStd. x 14
= 34 Monate und 9 Tage

Für knapp 3 Jahre wird der Monats­bezug in Höhe von 2.250 Euro  (= 30 Wochen­stunden) bei einer Teilzeit­beschäftigung von 20 Wochen­stunden ausbezahlt.

 

3. Auszahlung des nicht konsumierten Guthabens

Eine Auszahlung erfolgt, wenn eine Kon­su­mation aus folgen­den Gründen (voraus­sicht­lich) dauerhaft nicht möglich ist:

  • Karenzurlaub, Karenz, Dienst­freistellung,…
  • Ende des Dienstverhältnisses
  • Versetzung in den Ruhestand
  • Tod

Auf Antrag und mit Zustimmung des Dienst­gebers erfolgt eine Aus­zahlung:

  • bei schwer­wiegenden persön­lichen oder dienst­lichen Gründen mit Zu­stimmung Dienst­geber
  • bei Abschluss einer ATZ-Verein­barung bei VB (es ist aber auch eine Kombi­nation von ZWK und ATZ möglich)

Auswirkungen der Auszahlung:

  • Lohnsteuer: volle Besteuerung im Aus­zahlungs­monat (Steuer­progression beachten!)
  • Sozial­versicherungs­beiträge: Aufrollung und Nach­zahlung der letzten max. 9 Jahre

 

4. Überführung in die Pensions­kasse

Bei Pensionierung bzw. Ruhestands­versetzung kann das Gesamt­guthaben als Ein­mal­erlag in die Pensions­kasse (sofern eine solche abge­schlossen wurde) ein­gebracht werden. Dies führt zu einer erhöhten Zusatz­pension.

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