Das Zeitwertkonto kann in Form einer völligen Freistellung oder einer Teilzeit mit Zahlung eines zusätzlichen Bezugsanteils in Anspruch genommen werden.
Die Dauer der Freistellung bzw. die Höhe des Monatsbezuges sind grundsätzlich vom Dienstnehmer frei wählbar.
Das tatsächliche Beschäftigungsausmaß und die Zuzahlung zusammen (bei Teilzeit) oder die Bezugshöhe bei kompletter Freistellung müssen einem Beschäftigungsausmaß zwischen 15 und 40 Wochenstunden (WStd.) entsprechen.
"Ausgleichs-Wochenstunden" sind dabei jene Stunden, für die man Zeitwertkonto-Guthaben konsumiert.