< ZurückSucheBenachrichtigungen

Grundsätzliches und Dauer

Das Zeitwertkonto kann in Form einer völligen Frei­stellung oder einer Teil­zeit mit Zahlung eines zu­sätzlichen Bezugs­anteils in An­spruch ge­nommen werden.

Die Dauer der Frei­stellung bzw. die Höhe des Monats­bezuges sind grund­sätzlich vom Dienst­neh­mer frei wählbar.  

Das tatsächliche Be­schäftigung­sausmaß und die Zu­zahlung zusammen (bei Teilzeit) oder die Bezugs­höhe bei kom­pletter Frei­stellung müssen einem Be­schäftigungs­ausmaß zwischen 15 und 40 Wochen­stunden (WStd.) entsprechen.

"Ausgleichs-Wochen­stunden" sind dabei jene Stunden, für die man Zeit­wert­konto-Gut­haben konsumiert.

HOL DIR

AUF DEINEN HOMESCREEN

1. Teilen-Symbolunten am Screen klicken

2. Nach unten scrollen, “zum Home-Bildschirm” klicken und rechts oben “hinzufügen”

Und schon kann’s losgehen!