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Voraussetzungen beim Abschluss

  • 2 Jahre un­unter­brochene Landes­dienst­zeit (Karenzen, Karenz­urlaube sowie Außer­dienst- bzw. Dienst­frei­stellungen werden an­gerechnet) bzw. un­befristetes Dienst­verhältnis.
  • Beschäftigungs­ausmaß von min­des­tens 25 % (in der Regel 10 Wochen­stunden)
  • 60. Lebens­jahr beim Ab­schluss noch nicht vollendet
  • keine laufende Verein­barung eines (Alters-)­Sabbaticals bzw. einer Alters­teil­zeit.

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