- 2 Jahre ununterbrochene Landesdienstzeit (Karenzen, Karenzurlaube sowie Außerdienst- bzw. Dienstfreistellungen werden angerechnet) bzw. unbefristetes Dienstverhältnis.
- Beschäftigungsausmaß von mindestens 25 % (in der Regel 10 Wochenstunden)
- 60. Lebensjahr beim Abschluss noch nicht vollendet
- keine laufende Vereinbarung eines (Alters-)Sabbaticals bzw. einer Altersteilzeit.